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Gut zu wissen

Wissenswertes rund um Pflege und Entlastung

Fragen rund um Pflege, Alltagshilfe und Unterstützung tauchen oft ganz plötzlich auf – und manchmal ist es schwer, die richtigen Antworten zu finden.

Damit Sie nicht lange suchen müssen, haben wir die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

 

Hier finden Sie verständliche Informationen zu Themen wie Pflegeberatung, Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege und vielem mehr.

Allgemeines zur Pflege

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder andere Privatpersonen sichergestellt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, Pflegesachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

Pflegeberatung
(§ 37 SGB XI)

Warum muss ich regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Damit die Qualität der häuslichen Pflege gesichert bleibt und das Pflegegeld weitergezahlt wird.

Wie oft muss die Beratung stattfinden?

  • Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate

  • Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate

Organisation &
Formalitäten

Unterstützen Sie auch bei Anträgen und Bürokratie?

Ja, wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und erklären, wie Sie Leistungen der Pflegeversicherung optimal nutzen können.

Kommen zusätzliche Kosten auf mich zu?

Unsere Leistungen werden größtenteils von der Pflegekasse übernommen. Ggf. können private Zusatzleistungen individuell vereinbart werden.

Unterstützungsangebote/ Alltagshilfe

Was ist der Entlastungsbetrag und wie kann ich ihn nutzen?

Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 € für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag zur Verfügung. Damit können z. B. Alltagshilfen oder Betreuungsangebote bezahlt werden.

Was ist Verhinderungspflege?

Das ist eine Leistung der Pflegekasse, wenn die Pflegeperson z. B. Urlaub oder eine Auszeit braucht. Dafür stehen jährlich bis zu 1.685 € (2025) zur Verfügung.

In welchen Regionen sind Sie für mich da?

Wir sind in der Städte Region Aachen für Sie da.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel vereinbaren wir zeitnahe Termine – oft innerhalb weniger Tage, damit keine Ansprüche verloren gehen.

Praktische Fragen

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Boger & Donhauser GbR

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02402 3865429

Icon: Handy

0176 42980192

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Ihr aktueller Pflegegrad (falls vorhanden)
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