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Pflegebudget verstehen – mit lumerias

Pflege betrifft nicht nur den Menschen selbst, sondern auch seine Angehörigen. Um den Alltag zu erleichtern, stellt die Pflegeversicherung verschiedene Budgets zur Verfügung. Diese finanziellen Mittel können genutzt werden, um professionelle Hilfe zu finanzieren, Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität zu ermöglichen.

Entlastungsbetrag - Unterstützung im Alltag

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen hilft, den Alltag zu erleichtern. Er steht allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu.

Ab 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro pro Monat, also bis zu 1.572 Euro im Jahr.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und darf ausschließlich für Angebote eingesetzt werden, die den Alltag erleichtern oder pflegende Angehörige unterstützen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Alltagsbegleitung: Unterstützung bei Einkäufen, Spaziergängen oder sozialen Aktivitäten

  • Betreuungsangebote: Tagespflege, Gruppenangebote oder Freizeitaktivitäten

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Hilfe im Haushalt wie Reinigung, Kochen oder Wäsche

  • Entlastung der Angehörigen: Zeit für Erholung oder Erledigungen, während die Pflege gesichert ist

Flexibilität nutzen

Nicht genutzte Beträge können in vielen Fällen bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden, sodass Sie die Mittel flexibel einsetzen können.

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Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige und andere private Pflegepersonen entlastet. Sie kann genutzt werden, wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit, eines Termins oder einer persönlichen Auszeit.

Während dieser Zeit übernimmt eine andere Person oder ein Pflegedienst die notwendige Pflege. So bleibt die Versorgung der pflegebedürftigen Person sichergestellt, während die bisherige Pflegeperson entlastet wird.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2, die von einer privaten oder familiären Bezugsperson gepflegt werden.

 

Höhe und Dauer

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag.

  • Für das Jahr 2026 stehen insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

  • Der Betrag kann flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

  • Wird ein Teil des Budgets für Kurzzeitpflege verwendet, steht entsprechend weniger für die Verhinderungspflege zur Verfügung – und umgekehrt.

  • Die Verhinderungspflege kann für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr oder stundenweise in Anspruch genommen werden.

  • Nicht mehr benötigte oder nicht genutzte Mittel müssen nicht zwischen zwei getrennten Budgets übertragen werden, da Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereits über den gemeinsamen Jahresbetrag miteinander verbunden sind.

Wofür kann die Verhinderungspflege genutzt werden?

Die Ersatzpflege kann beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst, eine Einzelpflegekraft, ehrenamtlich Pflegende oder nahe Angehörige übernommen werden. Auch eine Ersatzpflege in einer Einrichtung ist möglich.

Wie hoch die Kostenübernahme tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wer die Ersatzpflege übernimmt. Bei nahen Angehörigen oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, gelten besondere Regelungen.

Pflegegeld während der Verhinderungspflege

Während der Verhinderungspflege wird das bisher bezogene Pflegegeld grundsätzlich bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.

Wichtig ab 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt außerdem eine neue Frist für die Kostenerstattung: Die Erstattung der Kosten für eine Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse spätestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres beantragt werden, das auf die Durchführung der Ersatzpflege folgt. Die entstandenen Kosten müssen dabei nachgewiesen werden.

Beispiel: Findet die Verhinderungspflege im November 2026 statt, muss der Antrag auf Kostenerstattung spätestens bis zum 31.12.2027 bei der Pflegekasse eingegangen sein.

Pflegesachleistungen – professionelle Pflege zu Hause

Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Sie können genutzt werden, um die Kosten für die Unterstützung durch einen zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst zu finanzieren.

Dazu gehören insbesondere körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zum jeweiligen monatlichen Höchstbetrag des Pflegegrades.

Höhe der Pflegesachleistungen 2026

Die Höhe der monatlichen Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: bis zu 796 €/mtl.

  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 €/mtl.

  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 €/mtl. 

  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 €/mtl.

Die Leistungen werden in der Regel direkt zwischen dem zugelassenen Pflege- bzw. Betreuungsdienst und der Pflegekasse abgerechnet.

Wofür können Pflegesachleistungen genutzt werden?

Pflegesachleistungen können unter anderem für folgende Leistungen eingesetzt werden:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, zum Beispiel Unterstützung beim Waschen, Ankleiden oder bei der Mobilität

  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags

  • Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel beim Kochen oder bei der Reinigung der Wohnung

Welche Leistungen konkret erbracht werden können, hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf und vom Angebot des jeweiligen zugelassenen Dienstes ab.

Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren

Pflegebedürftige können Pflegesachleistungen und Pflegegeld miteinander kombinieren. Das wird als Kombinationsleistung bezeichnet.

Wer beispielsweise nur einen Teil des monatlichen Sachleistungsbetrags für einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann grundsätzlich noch einen entsprechenden Anteil des Pflegegeldes erhalten. Die Höhe des verbleibenden Pflegegeldes richtet sich dabei nach dem Anteil der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

Umwandlungsanspruch: Unterstützung im Alltag

Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent des monatlichen Betrags für Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen.

Dazu können – je nach den landesrechtlichen Regelungen – beispielsweise Angebote zur Alltagsbegleitung, Betreuung oder Unterstützung im Haushalt gehören.

Wichtig: Es handelt sich nicht um eine freie Auszahlung des nicht genutzten Pflegebudgets. Die Kosten müssen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag entstanden sein und bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht werden.

Der Umwandlungsanspruch kann auch Auswirkungen auf die Höhe des Pflegegeldes haben. Werden sowohl Pflegesachleistungen als auch der Umwandlungsanspruch genutzt, werden beide Leistungen bei der Berechnung des verbleibenden Pflegegeldes berücksichtigt.

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Unser Service für Sie

Wir wissen, dass die vielen Begriffe, Budgets und Anträge auf den ersten Blick unübersichtlich wirken können. Deshalb unterstützen wir Sie dabei, die Ihnen zustehenden Leistungen optimal zu nutzen. Gemeinsam prüfen wir, welche Gelder Sie beantragen können und wie sie am besten eingesetzt werden.

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