Pflegebudget verstehen – mit lumerias
Pflege betrifft nicht nur den Menschen selbst, sondern auch seine Angehörigen. Um den Alltag zu erleichtern, stellt die Pflegeversicherung verschiedene Budgets zur Verfügung. Diese finanziellen Mittel können genutzt werden, um professionelle Hilfe zu finanzieren, Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität zu ermöglichen.
Entlastungsbetrag - Unterstützung im Alltag
Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen hilft, den Alltag zu erleichtern. Er steht allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu.
Ab 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro pro Monat, also bis zu 1.572 Euro im Jahr.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und darf ausschließlich für Angebote eingesetzt werden, die den Alltag erleichtern oder pflegende Angehörige unterstützen. Dazu zählen zum Beispiel:
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Alltagsbegleitung: Unterstützung bei Einkäufen, Spaziergängen oder sozialen Aktivitäten
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Betreuungsangebote: Tagespflege, Gruppenangebote oder Freizeitaktivitäten
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Hauswirtschaftliche Unterstützung: Hilfe im Haushalt wie Reinigung, Kochen oder Wäsche
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Entlastung der Angehörigen: Zeit für Erholung oder Erledigungen, während die Pflege gesichert ist
Flexibilität nutzen
Nicht genutzte Beträge können in vielen Fällen bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden, sodass Sie die Mittel flexibel einsetzen können.


Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegenden Angehörigen eine Pause ermöglicht, zum Beispiel bei Urlaub, Krankheit oder anderen persönlichen Auszeiten. So wird sichergestellt, dass die Pflegebedürftigen weiterhin gut betreut sind, während die Hauptpflegeperson entlastet wird.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2, die von einer privaten oder familiären Bezugsperson gepflegt werden.
Höhe und Dauer
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Ab 2025 beträgt das Jahresbudget für Verhinderungspflege 1.685 Euro.
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Nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege können übertragen werden, wodurch sich die maximale Summe auf bis zu 2.528 Euro pro Jahr erhöhen kann.
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Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise genutzt werden.
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Ab Juli 2025 wird das Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auf 3.539 Euro pro Jahr zusammengelegt, und die zulässige Dauer steigt auf bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr.
Wofür kann die Verhinderungspflege genutzt werden?
Die Verhinderungspflege kann von professionellen Pflegediensten oder geschulten Betreuungspersonen erbracht werden. Sie dient dazu, die Pflege sicherzustellen, während die Hauptpflegeperson ihre dringend benötigte Auszeit nimmt.
Pflegesachleistungen – professionelle Pflege zu Hause
Pflegesachleistungen sind Gelder der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zustehen. Sie dienen dazu, professionelle Pflegeleistungen durch ambulante Pflegedienste zu finanzieren. So erhalten Pflegebedürftige die Unterstützung, die sie brauchen, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen.
Höhe der Pflegesachleistungen ab 2025
Die monatlichen Beträge richten sich nach dem Pflegegrad:
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Pflegegrad 2: 796 €
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Pflegegrad 3: 1.497 €
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Pflegegrad 4: 1.859 €
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Pflegegrad 5: 2.299 €
Diese Leistungen werden direkt mit dem Pflegedienst über die Pflegekasse abgerechnet.
Wofür können Pflegesachleistungen genutzt werden?
Pflegesachleistungen decken professionelle Pflegeleistungen ab, wie z. B.:
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Körperpflege (Waschen, Ankleiden, Mobilisation)
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Unterstützung bei Ernährung und Medikamentengabe
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Betreuung bei Alltagsaktivitäten
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Fachgerechte Pflege nach ärztlicher Anordnung
Flexibilität durch Umwandlung
Nicht genutzte Pflegesachleistungen können teilweise in Unterstützungsleistungen im Alltag umgewandelt werden, z. B. für Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfe oder Freizeitbetreuung. So können Sie die Mittel flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Unser Service für Sie
Wir wissen, dass die vielen Begriffe, Budgets und Anträge auf den ersten Blick unübersichtlich wirken können. Deshalb unterstützen wir Sie dabei, die Ihnen zustehenden Leistungen optimal zu nutzen. Gemeinsam prüfen wir, welche Gelder Sie beantragen können und wie sie am besten eingesetzt werden.

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